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Fachanwälte für Medizinrecht
 ANWALTSKANZLEI PETRA VETTER
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ANWALTSKANZLEI PETRA VETTER
Petra Vetter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Planckstraße 98
70184
Stuttgart
Telefon: 0711 - 258 585 90
Telefax: 0711 - 258 585 910
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Patienten
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Anwaltkanzlei Petra Vetter
Rechtsanwältin Petra Vetter hat ihre Kanzlei in Stuttgart auf die
Fachbereiche Medizinrecht und Familienrecht ausgerichtet. Dies
ermöglicht die Konzentration auf alle Rechtsfragen und
Vorsorgeregelungen rund um Familie & Gesundheit, von der Geburt bis
zum Lebensende.
Die Spezialisierung erfasst auch den inhaltlichen Zusammenhang, der
beide Rechtsgebiete verbindet. Im Betreuungsrecht, in der Ausarbeitung
und Gestaltung von individuellen Patientenverfügungen und
Vorsorgevollmachten sowie in der Beschäftigung mit Patientenrechten am
Lebensende und deren Durchsetzung ist Rechtsanwältin Petra Vetter
bereits seit vielen Jahren bundesweit tätig und bekannt.
Hohes Engagement, Kompetenz und Präzision kennzeichnen die
Dienstleistung der Kanzlei petravetter, die den Mandanten und sein
individuelles Schicksal stets in den Mittelpunkt stellt.
Das Leistungsangebot der Kanzlei wird, je nach Bedarf, im Medizinrecht
durch Kooperation mit Fachärzten und im Familienrecht mit
Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen, Unternehmens- und Steuerberatern
ergänzt.
Medizinrecht
Im Medizinrecht liegt ein Schwerpunkt der Kanzlei Petra Vetter im Arzthaftungsrecht.
Hierbei geht es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen
„ärztlicher Kunstfehler”. Unter diesem Begriff sind ärztliche
Behandlungsfehler, insbesondere Diagnose-, Therapie- und
Organisationsfehler sowie mangelnde Aufklärung zu verstehen.
Ob allerdings Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen und
ob diese auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
rechtfertigen, vermag der betroffene Patient in den seltensten Fällen
allein zu beurteilen.
Patienten stehen daher auch oft vor einer erheblichen Hemmschwelle in
der Wahrnehmung ihrer Rechte. Zu groß erscheint die Überlegenheit von
Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen, zu groß ist die
Unsicherheit, was zu tun ist. Wie erhält man die Behandlungsunterlagen
und wer begutachtet sie? Muss Klage erhoben werden oder wendet man sich
zunächst an eine Schlichtungsstelle? Wer ist — etwa bei einem
Behandlungsfehler im Krankenhaus — der richtige Gegner im Verfahren?
Wie sichert man Beweismittel und wann verjähren die Ansprüche?
Der frühzeitige Gang zum Anwalt hilft hier dem Patienten, die richtigen
und zielführenden Schritte einzuleiten, Rechte zu sichern und Nachteile
zu vermeiden.
Die Fachanwältin für Medizinrecht Petra Vetter arbeitet in
arzthaftungsrechtlichen Mandaten überwiegend auf Patientenseite.
Präzise Kenntnisse der juristischen Besonderheiten und das Verständnis
für medizinische Zusammenhänge ermöglichen eine gezielte
Interessenvertretung, die — auch vor Gericht — mit entsprechendem
Nachdruck erfolgt.
Petra Vetter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
- Studium der Rechtswissenschaft, erstes und zweites Staatsexamen in Passau und München.
- 1996 Zulassung als Rechtsanwältin in München und Repetitorin für Zivil- und Familienrecht.
-
1999 Gründung der eigenen Kanzlei in Stuttgart.
-
2007 Ernennung zur Fachanwältin für Medizinrecht.
Seither
-
Zahlreiche Fortbildungen in rechtlichen und medizinischen Fachbereichen.
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Fortbildung zur Implementierung klinischer Ethikkomitees an Krankenhäusern
-
Umfangreiche, bundesweite Vortragstätigkeit für diverse Veranstalter
-
Schulungen und Beratungen für Mitarbeiter von Krankenhäusern und Ethikkomitees, Pflegeheimen und Hospizdiensten.
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2005 Veröffentlichung des Buches „Selbstbestimmung am Lebensende”
(Richard-Boorberg-Verlag Stuttgart) sowie „Meine Patientenverfügung”
Mitgliedschaften
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Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht eV,
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Deutscher Anwaltverein und den dort geführten AG'en Medizinrecht und Familienrecht
-
Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen
-
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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